Ein soziologisch-ethischer Essay zur strukturellen Situation von Menschen in fremdverschuldeten Verkehrsunfallsituationen mit körperlicher Schädigungsfolge in der BRD differenziert betrachtet unter der Perspektive der Geschlechterdifferenz

Unter dem Schleier des Nichtwissens sollten wir unsere Gesellschaft gestalten, das ist die Meinung von John Rawls, dem amerikanischen Rechtsphilosophen, der in seinem Buch „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ die Grundbeschaffenheit einer gerechten Gesellschaft durchdenken möchte. Im angedachten „Urzustand“ wissen die interagierenden Individuen nicht, in welcher Lage und Position sie sich im Kontext der zu gestaltenden Gesellschaft befinden werden. Unter dieser Prämisse, so Rawls, sollten sie ihre gemeinsamen gesellschaftlichen Regeln abstimmen. Übertragen auf die Situation einer Fremdgewalt durch einen Autounfall- wenn auch nicht absichtlich- sollte dieser Gedankengang übertragbar sein. Das Entstehen einer Fremdgewalt löst natürlich Empathie aus, wir wären Tiere, wären wir dieser Fähigkeit nicht fähig, jeder kann unachtsam sein, eine Absicht ist ja nicht gegeben. Hier sei nur kurz am Rande auf die theologische Gewissenslehre verwiesen, die schon bei Thomas von Aquin diskutiert wurde und von einem Herrn Prof. Udo Zelinka übersichtlich zusammengestellt wurde.

In Bezug auf die körperlichen Folgen der von Fremdgewalt betroffenen Personen, muss man die Perspektiven differenzieren. Das Fehlen einer Mutwilligkeit verändert ihre körperlichen Folgen nicht. Strukturell wird in unserem System häufig kompensatorisch auf eine monetäre Ebene gelenkt, was in seiner Reduktion allerdings der menschlichen Geistigkeit prinzipiell nicht gerecht wird. Um sowohl Verursacher als auch Geschädigten zu entlasten, zahlt jeder Bürger monatlich in eine Pflichtversicherung einen Obolus ein. Die unkomplizierte Abwicklung dieser monetären Ebene gibt den beteiligten Akteuren Zeit – auf der Verursacherseite die anderen Facetten einer Geschehnislage zu durchdenken- den Geschädigten kompensatorisch vielleicht rudimentär eine Anpassung ihrer Lebenswelt an die körperliche Zwangslage zu vollziehen. Ich möchte dabei betonen, dass die körperliche Situation nach einer Fremdgewalt eine Zwangslage darstellt und hier auch wieder den Gedankengang zum Schleier des Nichtwissens von John Rawls zu führen. Jeder Bürger kann ohne Zutun in diese Situation geraten. 

Offenbar scheint es im deutschen Staat möglich zu sein, dass die Rolle der eigentlich dienenden Versicherung zu einer Hauptrolle wird. Bürger vertrauen auf das Versprechen der konkurrierenden Unternehmen, dass „wir“ nicht allein seien im Falle der Zerstörung, die eigentlich nicht geschehen sollte. 

Aus sozialwissenschaftlicher Sicht tut sich die offene Frage auf, ob die Konkurrenz in betriebswirtschaftlichen Dingen an dem Punkt des Umgangs mit körperlich geschädigten Personen eine fundamentale Grenze überschreitet. In diesem Zusammenhang sollte man die betriebswirtschaftliche Denkweise als einzelinteressengeleitet klar von der volkswirtschaftlichen Denkweise, die die Kosten der Gesamtgesellschaft vor Augen hat, abgrenzen. 

Aus volkswirtschaftlicher Sicht möchte ich die These aufstellen, dass die gegebenen Systembedingungen, die weiter ausgeführt werden im Folgenden, extrem hohe und besonders unnötige Folgekosten erzeugen, betrachtet man die möglichen Entwicklungen aus sozialwissenschaftlich umfassender Sicht. 

Ich möchte das in verschiedenen Schritten weiter erläutern und auch die deskriptive und normative Ebene im Gedankengang differenzieren. 

Der politikwissenschaftliche Begriff des Interesses durchdringt sicherlich viele Ebenen, aber auch dieser sollte an den Werten unseres Grundgesetzes seine Grenzen finden. 

Den per Institutionem beteiligten Akteuren im systeminstitutionalisierten Ablauf unterstellt man in ihrer Fachlichkeit und Integrität die Ausrichtung an den Prinzipien des Grundgesetzes und im Kern in ihrer Rolle: Kein Eigeninteresse. 

Dieses müsste sich ansonsten beispielsweise im gewerkschaftlichen Bereich kumulieren. 

Die Bewertung einer Fremdgewalt, wenn auch unbeabsichtigt, inkludiert eine deskriptive und eine normative Ebene, das Vorliegen der Fremdgewalt macht die Einbeziehung der Funktionsrollenträger notwendig. 

Zur Deskription eines Ablaufs: 

Zuerst der Aspekt der Sicherung des Geschehenen: Die Klärung der Schuldfrage, die Erfassung von Messdaten durch die Polizei als Institution.

Normative Elemente schwingen hier natürlich auch immer mit, nämlich die Minderung von körperlichem und seelischem Leid aller Akteure. So hat die Erhebung der Messdaten im Gesamten letztlich eine Schlüsselfunktion, deren außerordentliche Gewichtung auch bedingt ist durch die vorliegenden anderen systemimmanenten Ablaufkomponenten. 

An dem Punkt, an dem sich hier Messlücken ergeben, tritt die normative Ebene in die Verantwortung. 

Eine Frage, die sich aus diesen Überlegungen im Hinblick auf Rawls und seine Gesellschaftstheorie stellt, ist folgende: 

Gibt es aus der Erfahrung von Versicherungen um die langwierigen kostenintensiven Umstände der Klärung von Messlücken Tendenzen die Haftung abzulehnen aus rein ökonomischen Gründen?

Wäre das so, würde an diesem Punkt schon ein schwerer Verstoß gegen die Prinzipien unseres Grundgesetzes vorliegen. 

Perspektivisch gäbe es aus der Aufwändigkeit der strukturellen Situation eine Gruppe von Menschen, die durch eine Fremdgewalt lebenslange körperliche Folgen tragen, ohne, dass dies wenigstens monetär kompensiert würde. Unterlassen sie aber die extrem aufwändige, kostenintensive und auch demütigende Klärung dieser Umstände (sie sind ja aufgrund ihrer Körperlichkeit dazu gezwungen), so ist im soziologischen Kontext zusätzlich auch noch zur körperlichen Schädigung in Folge die Frage einer Schädigung der eigenen Integrität gegeben, da allein schon durch die Messlücke und den Aufwand der Klärung die Frage der Wahrhaftigkeit im Raum steht. 

Die strukturelle Klärung der Sachlage ist aber folglich mit einem so hohen Ressourcenaufwand verbunden, der oft angesichts der körperlichen Versehrtheit nicht allen möglich ist. Hier möchte ich auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Beweispflicht der Opfer in Deutschland hinweisen. Die Klärung der Sachlage bedingt dabei ja nicht nur monetäre Ressourcen, sondern auch körperliche und geistige. So dürfte normativ gesehen ein Mensch, der in Folge der Längen der Abläufe auf seinem Leidensweg verstirbt, keine Nachteile erfahren, in Folge seine Familie nicht, er selbst könnte ja wederzu strukturellen Abläufen beitragen noch davon profitieren. Die Existenz solcher Fälle sollte zum vertieften Nachdenken anregen. 

Das Vorliegen solcher Fälle wirft auch den Fokus auf die Qualität von Begutachtung, den Umgang mit Messlücken und auf die Frage der ethischen Wahrhaftigkeit der Interessenlagen der per Institutionem eingesetzten Funktions- und Amtsträger, deren Tätigkeit in Funktion ein Eigeninteresse eigentlich nicht enthalten dürfte. 

Differenzierend möchte ich hier unterscheiden zwischen potentiellem Eigeninteresse und vielleicht nicht vorhandenem Wissen. Hinsichtlich einer Debatte um Gewissensaspekte ist dies durchaus relevant. 

Betrachtet man die Perspektive der Opfer normativ, sollte aber weder das eine noch das andere Auswirkungen zu ihren Lasten entwickeln, denn sie wurden ohne Verschulden bereits mit einer großen Last beladen. 

Weiterhin möchte ich im Detail nochmal zur Messlücke kommen. Erstmal ein deskriptiver Aspekt. Es gibt ja diesen im Volksmund auch sehr bekannten Satz „im Zweifel für den Angeklagten“. Als Nicht- Jurist wurde ich belehrt, dass dies nur im Strafrecht Relevanz habe, also mit Haftungsfragen nichts zutun habe. Trotzdem möchte ich die Frage aufwerfen, ob angesichts einer gesetzlichen Regelung zur Beweispflicht der Opfer, die unter ethischen und soziologischen Aspekten diskutiert werden sollte, solche im Volksmund bekannten Sätze nicht doch subtil Einstellungen prägen ähnlich des sog. „heimlichen Lehrplans“ in der Pädagogik. 

Aber um zur Deskription zurück zu kehren: 

Ich möchte die Frage aufwerfen, ob es gutachterlich in Deutschland gewährleistet ist, dass bei der Berechnung von Aufprallgeschwindigkeiten gegebene Datenlücken in ihren Folgen für die Ermittlung von Wirkkräften realistisch benannt werden. Eigentlich müssten Messlücken in Auswirkung zu der Benennung eines Spektrums führen. 

Also die Frage: Werden Spektren wahrheitsgemäß abgebildet?

Die Opfer und andere Akteure, die per System beteiligt sind, sehen sich hier möglicherweise einem Herrschaftswissen gegenüber, das prinzipiell ein Höchstmaß an Qualität und Integrität erfordert.

Werden beispielsweise diese Spektren nicht benannt, so tut sich hier eine nicht statthafte Fehlerquelle auf, deren Korrektur im monetären nicht in die Hand der ohnehin lebenslang Geschädigten gelegt werden darf. Es würde zusätzlich noch eine Abhängigkeit zu wirtschaftlichen Disparitäten in einer ohnehin schon delikaten Situation für Betroffene generieren. Ich möchte den Aspekt der wirtschaftlichen Disparität in dem Zusammenhang wirklich explizit hervorheben, denn er stellt ein Absurdum dar: Menschen werden potentiell mit lebenslangen Folgen geschädigt, diese Zwangslage zwingt zur Durchsetzung juristischer Ansprüche. Entspricht Begutachtung im Kontext nicht gewissen Kriterien deskriptiver, aber auch normativer Standards, so erzeugt man ein sozialdarwinistisches Konstrukt, in dem die Korrektur von ökonomischer Potenz ohnehin schon geschädigter Personen abhängt. 

Liegt ein Spektrum gutachterlich vor und wird es wahrheitsgemäß benannt, so ist der weitere Schritt, der natürlich einen normativen Hintergrund hat: 

Die Auslegung eines Spektrums darf nicht zu Lasten der sowieso schon Leidenden erfolgen, ich denke dies bedarf keiner Erläuterung. 

Liegen solche Begebenheiten potentiell im deutschen strukturellen Ablauf vor, so verschärft sich die Diskussion dieser Problematik in Anbetracht der potentiellen kognitiven Schädigung der von Unfällen körperlich Geschädigten, denn man bedenke, dass es Menschen gibt, die kognitiv nicht mehr in der Lage sind ihre Interessen zu vertreten. Es kann- ich möchte betonen- kann, aber muss nicht- Aspektlagen eines Kampfes gegen hilflose Personen gewinnen, deren Hilflosigkeit sich angesichts bereits benannter Ablauflagen möglicherweise immer weiter potenziert. 

An dem Punkt der Berechnung von Wirkkräften möchte ich nun auch schon die  Aspekte der höheren weiblichen Vulnerabilität durch andere muskuläre Verhältnisse, die der Konstruktion von Fahrzeugen und die der Ermittlung von Wirkkräften durch unter männlichen Parametern gebauten Dummies einbringen, die Ingenieurin Frau Dr. Astrid Linder aus Schweden seit Jahren kritisch anmerkt, wobei ich hierfür kein Experte bin. 

Ihre Ergebnisse erläutern aber, das gängige Verfahren der Ermittlung bei Frauen potentiell diese im Ergebnis drastisch benachteiligen, da ihre spezifische Vulnerabilität nicht korrekt abgebildet würde. 

Ein weiterer offenbar existenter Punkt in den Interessenlagen der Akteure scheint die Tatsache, dass auch gerichtlich beauftragte Gutachteninstitute oftmals als „Hauptkunden“ ansonsten Versicherer benennen könnten. 

Hinsichtlich zu Aspektlagen von Eigeninteresse sollte die Überlegung nicht ignoriert werden, dass hier Impulse der Befangenheit institutionell geduldet werden könnten. Privatgutachten können nur eine Minderheit der Betroffenen finanzieren. Durch ihre körperliche Zwangslage müssen sie angesichts ihrer Hilflosigkeit in diesen Ablauf investieren. Dieser  - im Gesamten gesehen- kleinen machtlosen Gruppe mit oft geringen finanziellen Mitteln im Verhältnis zu ganz anders gelagerten Geldströmen im wirtschaftlichen Gesamtkontext Befangenheit zu unterstellen und ihnen Kosten von Verursachern aufzubürden, lässt sich vielleicht bildlich veranschaulichen mit der Situation des David gegen den Goliath, wobei David ein schweres körperliches Problem mit sich trägt und kein Geld für eine Steinschleuder hat, um sich gegen eine ihn in Existenz überrollende Vernichtung zu wehren. 

Um nicht in den Bereich von Mythen abzudriften, wobei mich persönlich die Aussage beschäftigt, die so nicht eruierbar ist: Ein erfahrender Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, selbst als Gutachter tätig, erläuterte, dass es große Gutachteninstitute geben würde, die interne Schulungen durchführen mit der Zielsetzung Strategien zur Ablehnung von Ansprüchen zu vermitteln. Im Gegenzug würde es in diesem unseriösen Bereich Schweizer Konten geben, um diese Tätigkeit zu honorieren. Ob solche Sachlagen wirklich vorliegen, kann ich nicht beurteilen. Solche Vorwürfe lenken aber natürlich den Fokus erneut auf die Qualität von Gutachten und im zweiten auf Rechte diesbezüglich und auch auf die Qualität der Prüfung. 

Normativ natürlich immer im Hintergrund der Gedanke der Sachlage der Legitimation des ganzen Szenarios aufgrund der Existenz einer schwer körperlichen Zwangslage einer betroffener Personen.

Eine weitere soziologische Thematik möchte ich im Verlauf anbringen bzw. die Frage aufwerfen: 

Gibt es im deutschen System Möglichkeiten, dass eine Fehlerhaftigkeit von Berechnungen, so beispielsweise das Unterlassen des Benennens von Wirkungsspektren oder die wirtschaftlich bedingten Interessenlagen von gutachterlichen Instituten eine Grenzüberschreitung möglich macht, die in einem demokratischen Rechtsstaat mit Grundwerten nicht vorkommen dürfte, nämlich Tendenzen zur Psychopathologisierung Betroffener zwecks Legitimierung einer Diskrepanz zwischen Gutachtenergebnissen und körperlicher vorliegender Schädigung. Rekurriert man auf die Ergebnisse von Frau Dr. Astrid Linder von der Chalmers- University, müsste diese Gefahr tendenziell für Frauen potentiell höher sein als für Männer. Um es nochmal klar zu formulieren: Könnte nicht in Folge physikalischer Auslassungen oder nicht benannter Messlücken/Spektren ein falscher Eindruck einer Sachlage erzeugt werden und kann- was eine weitere psychische Gewalt an den Opfern darstellen würde- zur Legitimierung der Auslassungen eine Psychopathologie der Opfer suggeriert werden? Gibt es diesen kernunethischen Spielraum im System?

Besteht diese Möglichkeit, so wäre dies eine schwerwiegende Grenzüberschreitung und birgt die Gefahr, dass Geschädigte neben ihrer körperlichen Unversehrtheit zusätzlich ihrer Reputation und Integrität beraubt würden. 

Welche Mechanismen sind in unser System eingezogen, damit solche Effekte nicht eintreten und bei Existenz dieser Effekte: Wie würden sie statistisch erfasst? Das sind kernpolitische Fragen, die sich hier aufdrängen und die im Sinne aller Bürger auch in Anlehnung an John Rawls dringend diskutiert werden müssten. 

Ein weiterer deskriptiver Punkt, der der normativen Reflexion bedarf, ist die Tatsache, dass es eine ganze Reihe schwerwiegender körperlicher Unfallfolgen gibt, die bisher in Studienlagen nicht erfasst werden bzw. wurden. Hier möge man auch die Umstände der Erstellung von Studien in Entscheidung und Finanzierung bedenken. Beschäftigt man sich ausführlich mit dieser Thematik, so muss man vermutlich zugeben, dass die Erstellung einer Studie oftmals einem Privileg gleicht, da Ausrichtung und Kosten ja getragen werden müssen. Die Thematik der Erstellung von Studien zur Förderung von Konzerninteressen sei hier ganz weggelassen. Als Klassiker wurde hier die Margarineindustrie in den USA benannt in Vergangenheit.

Würde man folglich unsere wissenschaftliche Realität anschauen, ergäbe sich eine Landkarte mit verschiedenen Zonen. Studien würden darauf nur einen kleinen Teil abbilden, daneben blinde Flecken und z.B. Zonen, wie die von Fallbeschreibungen. 

Um nun auf die normativen Überlegungen zurück zu kommen: Ausgehend von der körperlich bedingten Zwangslage der Geschädigten, dürfte ein Defizit in der forscherischen Intensität und der kostenintensiven Erstellung von Studien kein Nachteil für Leidtragende sein. Ansonsten würde sich ja eine Disparität bilden zwischen Unfallgeschädigten, die eine umfassend erforschte Erkrankung haben, weil sie sehr häufig ist und denen, die leider das Pech hatten zu einer kleineren Fallgruppe zu gehören. 

Die Versorgungslage von Personen mit schlecht erforschten Thematiken gestaltet sich im System sowieso schwer, hier tragen sie sowieso schon Benachteiligungen mit sich. 

An diesem Punkt möchte ich etwas aus dem Essay meines verstorbenen Großvaters Prof. Hans Lutz (Prof. für christliche Gesellschaftslehre) „Die verlogene Gesellschaft“ im Sinnzusammenhang einbringen.

Es geht in diesem Essay um die „falschen Etikettierungen“, die Gruppen und Institutionen als korrekt „aufgeklebt“ werden, die den wahren Sachverhalt verschleiern und so in seinen Augen vein falsches Bewusstsein der Öffentlichkeit erzeugen.

Es geht ihm dabei um die Legitimation von Institution und Amt vor dem Hintergrund grundlegender Prinzipien und Werte. Abweichungen der Regeln vom grundlegenden Werteprinzip in seinen Augen eine kernpolitische Aufgabe. 

Dabei betont er, dass es nicht auf die Frage ankäme, ob ein institutionalisiertes Procedere als legal definiert sei, denn er erlebte die Gräuel des Nationalsozialismus persönlich als Pfarrer, sondern darauf, ob das Procedere den zu Grunde liegenden Wertorientierungen der demokratischen Gesellschaft auf Basis des GG entspriche. Natürlich aus seiner Profession in christlicher Gesellschaftslehre heraus geprägt, rekurriert er viel auf Werte des Christentums und des Sozialismus, benennt grundlegende Prinzipien der politischen Beurteilung wie beispielsweise die der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. 

Was er auch betont, ist die Dynamik des politischen Prozesses, wenn erkannt würde, dass etablierte Strukturen eigentlich vom Grundwert abweichen. Diesen Aspekt der Dynamik möchte ich zeitlos auf die benannten Aspektlagen und die von fremdverschuldeten Unfällen betroffenen Akteure und involvierten Akteure übertragen und eine offene Frage in die politische Diskussion geben – auch im Gedanken an den bekannten deutschen Soziologen und Philosophen Jürgen Habermas, der in seinem 2022 aktualisierten Buch „Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik“ eine Analyse unserer gesellschaftlich- politischen Realität unter verschiedenen Aspektlagen vollzieht und die Diskussion der Bürger als Basis unseres politischen Systems betrachtet unter den Grenzen der zu diskutierenden Werte des GG:

Sollten die Abläufe für von fremdverschuldeten Unfällen Betroffenen nicht von der Prozesshaftigkeit und der Ausrichtung an Grundwerten den Bürgern und Politikern zur öffentlichen Diskussion zur Verfügung gestellt werden?

Kann man von einem Betrug der Opfer in einem gewissen Prozentsatz der Fälle sprechen und wenn ja: Wieso und was wären die politischen Folgen?

Als Religionslehrerin neben Politikwissenschaften würde ich gerne noch die Stufen des religiösen Urteils nach Oser/Gmünder im Kontext erwähnen. Es handelt sich hier um ein Modell, dass deskriptiv-normativ erarbeitet wurde und keinen ultimativen Anspruch erhebt. 

Die Bezeichnung religiöses Urteil ist vielleicht etwas irreführend, da man in vielen Teilen auch von ethischer Entscheidung sprechen kann, die Ausrichtung auf eine religiöse Aspektlage weggelassen. 

So wird mit Antworten auf Dilemmata wie Paul- oder Heinzdilemma gearbeitet. 

Das Modell versucht eine Stufenentwicklung darzustellen von der Entwicklung der Orientierung an –„Do ut des“ über eine Orientierung an Autoritätsdenken hin zu einer Werteorientierung, die ohne Zwang ein reflektiertes Urteil ermöglicht. Mein Großvater schrieb auch ein Tagebuch im zweiten Weltkrieg als Pfarrer, begleitete zwangsweise Gewalttaten und Tod und versuchte die Ursachen gedanklich zu erfassen; Dilemmata stets vor Augen.

Auch die politische Bildung bemühte sich ausführlich nach dem zweiten Weltkrieg die Ursachen von Massengewalt zu analysieren und kam zu dem Schluss, dass die Orientierung an der streng autoritären Erziehung ihrer Meinung nach einen Aspekt im Zusammenhang mit Duldung und Förderung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellte.

Ich denke, dass die permanente Diskussion um die Strukturen unseres Systems alternativlos das Fundament der Wahrung unserer Grundwerte und Mündigkeit bildet.

Geschehen Fehler, so muss darüber geredet werden wie Maria Spychiger und Fritz Oser es in ihrem Buch benennen „Lernen ist schmerzhaft“. Sie äußern sich darin zu einer Theorie des negativen Wissens und zur Praxis der Fehlerkultur. 

Auf die Situation von von Unfällen Betroffenen übertragen, sehe ich diskussionswürdige Aspektlagen, die die eigentliche Ausrichtung auf die Hilfestellung für sowieso schon durch diese unglückliche Lage Leidende, potentiell ad absurdum führen können. 

 

C. Borcherding

Quellenverzeichnis: 

  • Soziologie kompakt. Eine Einführung, Klaus Feldmann, Stefan Immertal, VS Verlag für Sozialwissenschaften Springer Fachmedien Wiesbaden, 5. Auflage 2021
  • Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik, Jürgen Habermas, Suhrkamp Verlag Berlin 2022
  • John Rawls. Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft, übersetzt von Hermann Vetter aus dem Original von 1979
  • Die verlogene Gesellschaft. Grundsätzliches zur Etikettierung sozialer Verhältnisse. Prof. Hans Lutz Bibliothek der Friedrich Ebert Stiftung: https://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1969/1969-04-a-196.pdf
  • Das Gewissen. Was es ist- wie es wirkt- wie weit es bindet, Peter Fonk, Topos- Verlag 2004
  • Der Mensch. Stufen seiner religiösen Entwicklung. Ein strukturgenetischer Ansatz, Fritz Oser und Paul Gmünder, Benzinger-Verlag 1984
  • Einführung in soziologische Theorien der Gegenwart, Annette Treibel, Leske und Budrich, Opladen 2000
  • Soziologische Grundbegriffe, Alfred Bellebaum Verlag W. Kohlhammer 1972
  • Wirtschaftspolitik, Einführung in ihre Grundlagen und Hauptprobleme, Peter Dobias, Schöningh 1980
  • Volkswirtschaftslehre, Daron Acemoglu , David Laibson , John List , Ansgar Belke, Pearson 2020
  • Lernen ist schmerzhaft. Zur Theorie des Negativen Wissens und zur Praxis der Fehlerkultur, Maria Spychiger und Fritz Oser, Beltz- Verlag 2005
  • Moral, Religion, Politik: Psychologisch-pädagogische Zugänge, Festschrift von Fritz Oser, Lit-Verlag Berlin 2007
  • Moraltheologie kompakt. Grundlagen und aktuelle Herausforderungen, Kerstin Schlögl-Flierl, Alexander Merkl, Verlag Friedrich Pustet 2022

 

 

 

Link zum von der Stiftung Gesundheit 2022 prämierten Dokumentationsbeitrag: Herstory,Folge 1,Lebensgefahr,die Ungleichbehandlung von Frauen in der Medizin. Das Schleudertrauma und der Herzinfarkt. Ingenieurin Frau Dr. Linder erläutert die höhere Verletzungswahrscheinlichkeit der Frau, die nicht korrekt beherzigt wird. Sie entwickelte deshalb ein Frauendummy. 

https://youtube/xDPkByI00dE?si=YdQnypUfnzI7Usra

01

Zeitungsartikel, der den Unfall schildert, die Schuldfrage ist eindeutig

02

Nachdem mehrere Ingenieure die Sachlage anschauten, wurde diese Stellungnahme verfasst. Andere Ingenieure bestätigen: Mit gängigen Methoden kann nur ein Spektrum benannt werden. Ein Betrug kann entstehen, wenn die Wahrheit um die Spektren unterschlagen wird

03

Hier hat ein weiterer Ingenieur das Spektrum der Wirkkräfte auf die Schulter errechnet

04

Hier haben sich Schulterspezialisten zu den errechneten Wirkkräften und deren Verletzungspotential auf die Schulter geäußert

Hier finden Sie einen Artikel einer Fachzeitschrift zu Verletzungen am Schlüsselbein-Brustbeingelenk, es gibt verschiedene Schweregrade, für die verschieden schwere Aufprallkräfte ausreichen. Wichtiges Merkmal: Starker Schmerz. 
Flächendeckende Studien zu den nötigen Aufprallkräften gibt es nicht

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